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Angemessene Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Art. 32 DSGVO und dem Stand der Technik
In der heutigen digitalen Ära sind Daten mehr als nur Informationen; sie sind das Rückgrat vieler Geschäftsprozesse und ein zentrales Element im Leben vieler Menschen. Der Schutz dieser Daten vor Missbrauch, Verlust und unbefugtem Zugriff ist eine fundamentale Notwendigkeit. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft trat, hat einen neuen Standard für den Datenschutz und die Datensicherheit in Europa gesetzt. Artikel 32 der DSGVO spielt dabei eine entscheidende Rolle, indem er von Unternehmen verlangt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten.
Was fordert Artikel 32 DSGVO?
Artikel 32 der DSGVO verlangt von Datenverarbeitern und -verantwortlichen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten effektiv zu schützen. Diese Maßnahmen müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung der Daten das erforderliche Schutzniveau erreicht und beibehält. Der Artikel schreibt jedoch keine spezifischen Technologien oder Methoden vor. Stattdessen soll der Schutz der Daten anhand des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bemessen werden. Das bedeutet, dass Maßnahmen dynamisch dem Risiko entsprechend angepasst werden müssen.
Der Stand der Technik – Was bedeutet das?
Der „Stand der Technik“ ist ein dynamischer Begriff, der die fortschrittlichsten, erreichbaren Techniken meint, die effektive und fortschrittliche Schutzmaßnahmen gegen potenzielle Risiken bieten. Dies beinhaltet nicht nur die neuesten verfügbaren Tools und Methoden, sondern auch die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Implementierung. Unternehmen müssen also Technologien einsetzen, die sowohl aktuell als auch effektiv in Bezug auf das zu schützende Risiko sind und dabei auch wirtschaftlich sinnvoll bleiben.
Der TeleTrusT Verein und die jährliche Festlegung des Stands der Technik
TeleTrusT, der Bundesverband IT-Sicherheit e.V., ist eine in Deutschland ansässige Organisation, die sich der Förderung der Informationssicherheit widmet. Gegründet in den 1980er Jahren, hat sich TeleTrusT zu einem wichtigen Akteur im Bereich der IT-Sicherheit entwickelt und zählt Mitglieder aus verschiedenen Sektoren, darunter Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen.
Ein zentrales Anliegen von TeleTrusT ist es, den Stand der Technik im Bereich der IT-Sicherheit zu definieren und zu fördern. Der Verein unterstützt die Entwicklung und Anwendung internationaler Standards und trägt zur Vertrauensbildung in digitale Infrastrukturen bei. Jährlich gibt TeleTrusT Empfehlungen oder Richtlinien heraus, die aktuelle Entwicklungen und Technologien im Bereich der IT-Sicherheit reflektieren. Diese Publikationen dienen als wertvolle Ressourcen für Mitglieder und andere Stakeholder, um ihre Sicherheitsmaßnahmen nach den neuesten und effektivsten Standards auszurichten.
Die Festlegung des Stands der Technik durch TeleTrusT spielt eine wichtige Rolle dabei, den Mitgliedern zu helfen, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf Artikel 32 DSGVO. Indem sie sich an den jährlich aktualisierten Leitlinien orientieren, können Organisationen sicherstellen, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen sowohl modern als auch angemessen sind, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und rechtliche Konformität zu erreichen.
Stand der Technik in der IT-Sicherheit
Umsetzung in der Praxis
Die Implementierung dieser Vorgaben erfordert eine ständige Bewertung und Anpassung der Sicherheitsstrategien.
Unternehmen sollten regelmäßig folgende Schritte durchführen:
- Risikobewertung: Regelmäßige Analysen der potenziellen Risiken für personenbezogene Daten helfen, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu identifizieren.
- Auswahl geeigneter Maßnahmen: Abhängig von der Art der Daten und dem Ergebnis der Risikobewertung müssen technische (z.B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen) und organisatorische (z.B. Datenschutzschulungen, Sicherheitsrichtlinien) Maßnahmen getroffen werden.
- Implementierung und Überprüfung: Nach der Auswahl der Maßnahmen müssen diese implementiert und ihre Effektivität regelmäßig überprüft werden.
- Aktualisierung und Anpassung: Technologien entwickeln sich rasch weiter, und ebenso die Methoden der Datendiebe. Eine kontinuierliche Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen ist erforderlich, um den Schutz der Daten dauerhaft zu gewährleisten.
Fazit
Artikel 32 DSGVO bietet einen flexiblen Rahmen für den Datenschutz, der Unternehmen dazu anhält, proaktiv und präventiv zu handeln. Indem sie den Stand der Technik berücksichtigen, können sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und das Risiko von Datenverletzungen minimieren. Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern eine fortlaufende Verpflichtung, die in der Unternehmenskultur verankert sein muss.
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