Datenschutz für die digitale Personalakte

Die Verfahren rund um die Personalakte unterliegen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Datenschutzbeauftragte sollten die Personalabteilung besonders sensibilisieren und Tipps für den Schutz von digitalen Personalakten geben. Denn hier hapert es in der Praxis immer wieder.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier: datenschutz-praxis.de