Digitaler Impfpass

Die EU-Kommission hat am 17. März 2021 die Einführung digitaler Impfpässe vorgeschlagen. Die erste Testphase läuft bereits in einigen Mitgliedsstaaten. Ab dem 1. Juli startet der digitale Impfpass EU-weit und soll eine zusätzliche Möglichkeit bieten Impfungen zu dokumentieren. Die digitalen grünen Nachweise sind in allen EU- Mitgliedstaaten gültig sein und die sichere Ausübung des Rechts auf freien Personenverkehr in Zeiten der Pandemie gewährleisten. In Deutschland soll der digitale Impfpass den Name “CovPass” tragen und als eigenständige App eingeführt und als neue Funktion in die Corona-Warn-App integriert werden.

Was ist ein digitaler grüner Nachweis?

Der digitale grüne Nachweis bestätigt, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht hat. Die Nutzung ist freiwillig und kann zusätzlich zum analogen Impfpass genutzt werden.

Wo bekomme ich ihn?

Für die Ausstellung sind die nationalen Behörden zuständig. Sodass der digitale Impfnachweis in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Impfzentren generiert wird. Nach der Eingabe oder Übernahme der  Daten wird ein QR-Code erstellt, der von der nutzenden Person direkt durch die App abgescannt werden kann. Es ist außerdem möglich eine Papierfassung anfordern. Beide Versionen weisen einen QR-Code mit zentralen Informationen sowie ein digitales Echtheitssiegel auf. Wer bereits vollständig geimpft ist, bekommt laut Bundesgesundheitsministerium einen Brief mit dem individuellen QR-Code und kann diesen selbst in der App einscannen. Zudem ist es möglich, dass in Arztpraxen und Apotheken nachträglich Impfnachweise ausgestellt werden.

Wie funktioniert der Nachweis?

Der digitale Impfpass enthält als Schutz vor Fälschung einen QR-Code mit einer digitalen Signatur. Wollen Dienstleistende den Impfstatus überprüfen nutzen sie eine Prüf-App zur Prüfung des Zertifikats, sodass der Impfstatus durch den QR- Code gescannt werden kann. Jede ausstellende Stelle besitzt ihren eigenen Signaturschlüssel. Sämtliche Schlüssel werden in einer sicheren Datenbank gespeichert. Dabei werden keinerlei personenbezogenen Daten übermittelt, da sie zur Überprüfung der digitalen Signatur nicht notwendig sind.

Welche Daten enthält der Nachweis?

Der digitale Nachweis erhält nur notwendige Informationen wie Name, Geburts- und Ausstellungsdatum sowie Angaben zum Impf- oder Genesungsstatus. Diese Daten dürfen von den Behörden besuchter Länder nicht gespeichert werden. Lediglich zu Authentifizierungszwecken wird die Gültigkeit des Nachweises kontrolliert. Dabei wird geprüft von wem der Nachweis ausgestellt und unterzeichnet wurde. Die gesundheitsbezogenen Daten verbleiben bei dem Mitgliedstaat, der den digitalen Nachweis ausgestellt hat.

Weitere Informationen zum Digitalen Impfpass erhalten Sie unter Datenschutzpraxis