Warum Datenschutz vor digitaler Belästigung schützt

Datenschutz · Awareness

Warum Datenschutz vor digitaler Belästigung schützt

Täter im Netz greifen für Beleidigungen und Bedrohungen gezielt auf persönliche Daten zurück. Wer seine Daten sparsam einsetzt, schützt sich aktiv.

Täglich werden Menschen im Internet beleidigt, belästigt und bedroht. Selten handelt es sich um Einzelfälle — oft sucht sich dieselbe Person ihr Opfer immer wieder aus. Was dabei kaum jemand bedenkt: Die Täter greifen für ihre Angriffe meist auf konkrete personenbezogene Daten zurück. Wer verantwortungsvoll mit seinen Daten umgeht, stärkt damit zugleich den eigenen Schutz vor Cybermobbing und Online-Belästigung.

Wenn persönliche Daten zur Waffe werden

Stellen Sie sich vor, Sie nehmen an einer beruflichen Schulung teil und berichten anschließend in einem sozialen Netzwerk darüber. Kurze Zeit später erhalten Sie eine Benachrichtigung über einen neuen Kommentar — und statt einer freundlichen Reaktion lesen Sie eine persönliche Beleidigung. Dieselbe Person hat Sie womöglich schon mehrfach mit bösartigen Kommentaren überzogen. Nicht jede Form der Online-Belästigung erfüllt den Tatbestand einer Straftat — verletzend ist sie für Betroffene dennoch.

Sich vollständig aus dem Internet zurückzuziehen, ist für die meisten keine Option: Aus beruflichen Gründen ist eine gewisse Online-Präsenz oft unverzichtbar. Gerade bei beruflichen Profilen sollte man deshalb stets im Blick behalten, dass veröffentlichte Daten missbraucht werden können — etwa, um eine Person gezielt zu verfolgen oder bei jeder Gelegenheit zu beleidigen und zu belästigen.

„Datenschutz kann ein wirksames Instrument gegen digitale Belästigung sein. Täter nutzen häufig personenbezogene Daten der Betroffenen ohne deren Einwilligung, um ihre Angriffe persönlicher und damit verletzender zu gestalten.“

— Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Wann ein Datenschutzverstoß vorliegt

Ein Datenschutzverstoß liegt beispielsweise vor, wenn jemand ohne rechtliche Grundlage Namen, Adressen oder Bilder einer Person verbreitet oder veröffentlicht. Gleiches gilt, wenn Täter Social-Media-Konten oder Telefonnummern missbrauchen, um belästigende Nachrichten, Bilder oder Texte zu versenden. Wer digital belästigt wird und dabei feststellt, dass Täter die eigenen Daten unzulässig nutzen, kann sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Datenminimierung verkleinert die Angriffsfläche

Im Datenschutz gilt derselbe Grundgedanke wie in der modernen IT-Sicherheit: Die Angriffsfläche sollte so klein wie möglich bleiben. Wo die IT-Sicherheit ungeschützte Systeme nicht mit dem Internet verbindet, heißt es im Datenschutz, potenziellen Tätern möglichst wenige personenbezogene Daten preiszugeben, die sie für Beleidigungen, Bedrohungen oder andere Angriffe missbrauchen könnten. Fordert der Datenschutz Datenminimierung, dient das damit zugleich dem ganz persönlichen Schutz vor zunehmenden Online-Belästigungen.

Dazu gehört auch, auf mobilen Endgeräten unnötige Funktionen zu deaktivieren — etwa die Standortbestimmung, sofern sie nicht benötigt wird. Andernfalls können Fotos, die Sie in sozialen Netzwerken veröffentlichen, versteckte Standortinformationen enthalten. Täter könnten so nachvollziehen, wo Sie sich aufgehalten haben — selbst dann, wenn Sie in Ihrem Beitrag keinen konkreten Ort genannt haben.

So schützen Sie sich

✓  Daten sparsam veröffentlichen: Prüfen Sie, welche personenbezogenen Daten von Ihnen öffentlich auffindbar sind, und beschränken Sie sie auf das beruflich Notwendige.

✓  Standortdaten abschalten: Deaktivieren Sie die Standortbestimmung, wenn sie nicht gebraucht wird, damit Fotos keine versteckten Geodaten weitergeben.

✓  Betroffenenrechte nutzen: Werden Ihre Daten unzulässig für Belästigungen verwendet, können Sie Löschung verlangen und sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

✓  Beweise sichern: Dokumentieren Sie belästigende Nachrichten und Veröffentlichungen (Screenshots mit Datum), bevor Sie deren Löschung veranlassen.

Daten-Removal-Dienste: Hilfe gegen die eigene Datenspur

Wer seine öffentlich auffindbare Datenspur verkleinern möchte, stößt schnell auf kommerzielle Daten-Removal-Dienste — etwa Incogni. Solche Anbieter beantragen in Ihrem Namen bei Datenhändlern und Personen-Suchdiensten die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten und wiederholen diese Anfragen in regelmäßigen Abständen. Das kann die Menge der über Sie kursierenden Informationen reduzieren und damit die Angriffsfläche für Belästigung verkleinern.

Zwei Dinge sollten Sie dabei im Blick behalten: Erstens steht Ihnen das Recht auf Löschung in der EU nach Art. 17 DSGVO ohnehin selbst zu — Sie können es jederzeit direkt gegenüber Auskunfteien und Datenhändlern geltend machen; ein Dienst nimmt Ihnen lediglich den Aufwand ab. Zweitens ist ein solcher Anbieter selbst ein Auftragsverarbeiter, dem Sie Ihre Daten und eine Vollmacht anvertrauen. Prüfen Sie daher vorab, welcher Anbieter wie mit Ihren Daten umgeht und in welchen Regionen er tatsächlich Löschungen durchsetzt. Gern unterstützen wir Sie auch dabei, Ihre Betroffenenrechte selbst wahrzunehmen.

Quelle der Aufsichtsbehörde

Datenschutzrechte im Kontext digitaler Belästigung

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt hat anlässlich des Safer Internet Day einen Flyer veröffentlicht, der die eigenen Rechte bei digitaler Belästigung erläutert und konkrete Maßnahmen für betroffene Personen aufzeigt.

Zur Pressemitteilung →

Digitale Belästigung lässt sich nicht allein durch technische Schutzmaßnahmen verhindern. Wer aber bewusst entscheidet, welche Daten er preisgibt, nimmt Tätern Angriffsfläche — und macht von den eigenen Betroffenenrechten konsequent Gebrauch. Datenschutz ist damit nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein ganz praktischer Selbstschutz.

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