Die Höhe des Monatslohns gehört in Deutschland zu den ganz heiklen Gesprächsthemen. Und auch Arbeitgeber lassen sich vom Betriebsrat bei den Löhnen nicht gern in die Karten schauen. Andererseits hat der Betriebsrat das Recht, die Bruttolohnlisten zu sehen. Aber was heißt das im Detail? Gibt es Grenzen, die der Datenschutz setzt?
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: datenschutz-praxis.de