In einer Videobotschaft fordert der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDBS) digitale Solidarität innerhalb der Europäischen Union (EU). Er tritt für ein europaweites Vorgehen gegen die Corona-Pandemie ein, das sich an die Europäische Charta der Grundrechte, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Europäische Menschenrechtskonvention hält.
„Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus hat gezeigt, wie klein und vernetzt unsere Welt ist“, betont EDBS Wojciech Wiewiórowski in seiner Videobotschaft. Er fügt hinzu: „Gemeinsam sind wir stärker.“
Perfekter Ort dafür sei die Europäische Union. Sie könne Ressourcen zusammenführen und gemeinsame Lösungen finden.
Wirksame Maßnahmen ergreifen
Die Rolle des Europäischen Datenschutzbeauftragten definiert Wiewiórowski so: Der EDBS arbeitet mit den anderen europäischen Institutionen eng zusammen, um so bald wie möglich wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung dieser existenziellen Bedrohung zu ergreifen. Für Europa, für die Europäer, für die Wirtschaft und für unsere Lebensweise.
Big Data bedeutet große Verantwortung
Der Schutz der Grundrechte jedes Einzelnen – vor allem das Recht auf Datenschutz – ist für den EDBS von zentraler Bedeutung.
„Big Data bedeutet große Verantwortung. Wir müssen wissen, was wir tun, und wissen, dass wir für die Ergebnisse unserer Aktivitäten verantwortlich sind“, so Wiewiórowski.
Verantwortung bedeute jedoch auch, dass wir nicht zögern sollten, zu handeln, wenn es notwendig ist.
DSGVO erlaubt Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. „Sie stellt aber auch fest, dass das Recht auf Schutz personenbezogener Daten kein absolutes Recht ist. Es muss in Bezug auf seine Funktion in der Gesellschaft betrachtet und gegen andere Grundrechte abgewogen werden“, erklärt der EDBS.
Sensible Gesundheitsdaten könnten verarbeitet werden, wenn ein erhebliches öffentlichen Interesse daran bestehe.
Datenschutz nicht aussetzen
Vehement erklärt Wiewiórowski, dass die DSGVO nicht – wie von manchen gefordert – wegen der Pandemie außer Kraft gesetzt oder überarbeitet werden müsse. Das Datenschutzgesetz sehe schon jetzt geeignete und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und der Interessen der Personen vor.
Vorübergehend und begrenzt
Der EDBS stellt aktuell zusammen mit der Europäischen Kommission sicher, dass auf europäischer und nationaler Ebene nur Maßnahmen in Kraft treten, die folgende Kriterien erfüllen:
- vorübergehend: „sie sind nicht hier, um nach der Krise zu bleiben“
- begrenzter Zweck: „wir wissen, was wir tun“
- begrenzter Zugriff auf Daten: „wir wissen, wer was tut“
Weg zurück zur Normalität
„Wir kennen den Weg zurück zur Normalität“, macht der EDBS klar. Und in der Zwischenzeit sieht er eine Chance in der Entwicklung von Technologien und digitalen Anwendungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie.
Europaweite COVID19-App
Angesichts vieler nationalstaatlicher Ideen für mobile Anwendungen fordert der Europäische Datenschutzbeauftragte eine europaweite „COVID19-App“.
Die EU-Ebene solle die Entwicklung koordinieren, mit der Weltgesundheitsorganisation abstimmen – und so den Datenschutz von Anfang an und global gewährleisten.
Rechtmäßig, transparent und verhältnismäßig
Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie müssen laut Wiewiórowski stets rechtmäßig, transparent und verhältnismäßig sein. Personenbezogene Daten dürften ausschließlich für bestimmte legitime Zwecke verarbeitet werden.
„So verstehen wir digitale Solidarität“, sagt der EDBS abschließend. Sie solle dazu führen, dass Daten für alle Menschen in Europa – und insbesondere für die am stärksten gefährdeten Menschen – funktionieren.