Ob sich ein Unternehmen mit Mitteln des Wettbewerbsrechts dagegen wehren kann, dass ein Konkurrent Vorschriften des Datenschutzrechts missachtet, wird ausgesprochen kontrovers diskutiert. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat sich mit dieser Frage vertieft auseinandergesetzt. Das Ergebnis: ein klares „ja, aber“. Freuen Sie sich auf eine aufschlussreiche, aber anstrengende Lektüre!
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: datenschutz-praxis.de